Impressum
(Angaben gemäß §5 TMG)
V.i.S.d.P.
Vanessa Kaub
LeClic Fotografie
Kennweg 2a
76593 Gernsbach
Kontakt:
Telefon: 0177 53 77 915
E-Mail: vanessa@leclic.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON LECLIC FOTOGRAFIE
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die LeClic Fotografie erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von LeClic Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
1.3 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an LeClic Fotografie als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie LeClic Fotografie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
1.4 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
2. Urheberrecht
2.1 LeClic Fotografie tritt an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das einfache Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars über.
2.2 Bei der Verwertung der Lichtbilder bleibt es dem Kunden überlassen, LeClic Fotografie als Urheber des Lichtbildes zu benennen. LeClic Fotografie verzichtet in diesem Zusammenhang auf Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Rechts auf Namensnennung.
2.3 Für den Fall des Übergangs der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.1 gibt LeClic Fotografie an den Kunden die Bilddateien heraus.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen. Eine Anfahrt bis zu 30 km ist im vereinbarten Honorar enthalten. Für jeden weiteren Anfahrtskilometer werden 0,30 € berechnet.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.
3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von LeClic Fotografie. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei LeClic Fotografie bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.
3.4 Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von LeClic Fotografie mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. LeClic Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung
4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet LeClic Fotografie für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. LeClic Fotografie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet LeClic Fotografie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeugtechnik beim Weg zum Auftragsort haftet LeClic Fotografie lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
4.3 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Nebenpflichten
5.1 Der Kunde versichert, dass er an allen LeClic Fotografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde LeClic Fotografie frei.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist LeClic Fotografie berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
6.1 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die LeClic Fotografie nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von LeClic Fotografie, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält LeClic Fotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann LeClic Fotografie Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.2 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von LeClic Fotografie bestätigt wurden. LeClic Fotografie haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.3 Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen von LeClic Fotografie, wird wie folgt berechnet:
Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 0 %
Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 10 %
weniger als 21 Tage: 20 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
Storno 24 Stunden vor dem Termin: 50 %
6.4 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei LeClic Fotografie eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich abgenommen, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.
7. Datenschutz
7.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. LeClic Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
7.2 Es werden nur die Daten erfasst, die der Kunde selbst angibt. Es findet keine Zusammenführung mit anderen Datensätzen statt.
7.3 LeClic Fotografie erteilt kostenlos Auskunft und löscht auf Wunsch die Daten des Kunden.
7.4 Persönliche Daten werden niemals an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der Weitergabe an Dienstleistungspartner von LeClic Fotografie zum Zwecke einer Auftragserfüllung. Die übermittelten Daten beschränken sich immer nur auf das vertragswesentliche Minimum.
7.5 Zur Erstellung von Nutzungsstatistiken werden alle Zugriffe auf die Seiten von LeClic Fotografie protokolliert. Diese Protokolle sind vollkommen anonym und lassen keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Bestellungen zu. Zu den dabei aufgezeichneten Daten zählen: Browsertyp/-version, verwendetes Betriebssystem, Referrer-URL (Herkunfts-URL), IP-Adresse des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage, besuchte HTML-Seiten, übertragene Bilder und andere Mediendateien, Übertragungsvolumen, Protokolltyp, Zugriffsstatus.
8. Digitale Fotografien
8.1 Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf vor dem Übergang der einfachen Nutzungsrechte nach Ziffer 2.1 der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LeClic Fotografie.
8.2 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines Bildes durch LeClic Fotografie in Auftrag zu geben. LeClic Fotografie haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von LeClic Fotografie, Gernsbach.
9.2 LeClic Fotografie behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.
9.3 Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.
Stand: 22. Juni 2023